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Die Abgeltungssteuer

Die zur großen Steuerreform gehörende Abgeltungssteuer wird zum 1. Januar 2009 eingeführt. Ab dann werden alle Kapitaleinkünfte pauschal mit 25 Prozent besteuert. Dazu zählen alle Zinsen, Dividenden und Kursgewinne einer Geldanlage. Die Banken, Sparkassen oder Fondsgesellschaften ziehen die Abgeltungssteuer dann automatisch vom Konto bzw. Sparbuch ein und überweisen die Summe an das zuständige Finanzamt. Dadurch müssen die Kapitaleinkünfte ab 2009 nicht mehr wie bisher in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden, die dann mit dem eigenen Steuersatz versteuert wurden. Nachteil: Dieser lag oft niedriger. Steuerpflichtige mit hohen Kapitaleinkünften und Spitzenverdiener profitieren hingegen von der neuen Abgeltungssteuer. Hat ihr Steuersatz bisher höchstens 45 Prozent betragen, so zahlen sie künftig nur noch 25 Prozent auf ihre Kapitalerträge.
Mit der Besteuerung der Altersvorsorge und dem Wegfall der bisherigen zwölfmonatigen Spekulationsfrist, bringt die Abgeltungssteuer weitere gravierende Veränderungen mit sich. Denn bisher sind die Gewinne vieler Geldanlagen steuerfrei, mit der Bedingung, dass sie längerfristig angelegt sind oder das man sie mindestens ein Jahr besitzt, bevor man sie wieder verkauft. Da die neue Steuer nur für Kapitalanlagen gilt, die nach dem 31. Dezember 2008 erworben werden, sollte jetzt noch schnell gehandelt werden. Ein Versicherungsvergleich hilft dabei die richtige Altersvorsorge zu finden und die passenden Aktien, Fonds oder festverzinslichen Wertpapiere rechtzeitig zu kaufen, um nach dem bisherigen Verfahren behandelt zu werden.

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Stand: 12.02.2008

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