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Die zur
großen Steuerreform gehörende Abgeltungssteuer wird zum 1. Januar
2009 eingeführt. Ab dann werden alle Kapitaleinkünfte
pauschal mit 25 Prozent besteuert. Dazu zählen
alle Zinsen, Dividenden und Kursgewinne einer Geldanlage.
Die Banken, Sparkassen oder Fondsgesellschaften ziehen
die Abgeltungssteuer dann automatisch vom Konto bzw.
Sparbuch ein und überweisen die Summe an das zuständige
Finanzamt. Dadurch müssen die Kapitaleinkünfte
ab 2009 nicht mehr wie bisher in der Einkommenssteuererklärung
angegeben werden, die dann mit dem eigenen Steuersatz
versteuert wurden. Nachteil: Dieser lag oft niedriger.
Steuerpflichtige mit hohen Kapitaleinkünften und
Spitzenverdiener profitieren hingegen von der neuen
Abgeltungssteuer. Hat ihr Steuersatz
bisher höchstens 45 Prozent betragen, so zahlen
sie künftig nur noch 25 Prozent auf ihre Kapitalerträge.
Mit der Besteuerung der Altersvorsorge und dem Wegfall
der bisherigen zwölfmonatigen Spekulationsfrist,
bringt die Abgeltungssteuer weitere gravierende Veränderungen
mit sich. Denn bisher sind die Gewinne vieler Geldanlagen
steuerfrei, mit der Bedingung, dass sie längerfristig
angelegt sind oder das man sie mindestens ein Jahr
besitzt, bevor man sie wieder verkauft. Da die neue
Steuer nur für Kapitalanlagen gilt, die nach dem
31. Dezember 2008 erworben werden, sollte jetzt noch
schnell gehandelt werden. Ein Versicherungsvergleich
hilft dabei die richtige Altersvorsorge zu finden und
die passenden Aktien, Fonds oder festverzinslichen
Wertpapiere rechtzeitig zu kaufen, um nach dem bisherigen
Verfahren behandelt zu werden. |