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Mit der
Abschaffung der Eigenheimzulage im Jahr 2006 ist für
viele Familien der Traum von den eigenen vier Wänden
geplatzt. Seitdem muss jeder Bauherr oder Wohnungskäufer
ohne diese staatliche Förderung auskommen. Bei
einer Familie mit Kind gehen so unterm Strich rund
16.000 Euro für die Finanzierung der eigenen Immobilie
verloren.
Doch nun
hat die Bundesregierung ein neues Konzept der Förderung
beschlossen. Ab dem Sommer diesen Jahres können
Riester-Sparer rückwirkend zum 1. Januar das Kapital
aus ihren Verträgen zur Finanzierung von Immobilien
nutzen. Diese Neuregelung wird umgangssprachlich auch
gern als Wohn-Riester bezeichnet. Doch schon vor dem Start
dieser Finanzierungsmöglichkeit gibt es einige
Kritikpunkte, die das ganze Konzept zum scheitern bringen
könnten.
Besonders
die nachträgliche Versteuerung beim Eintritt in
das Rentenalter, wirkt sich dabei sehr negativ aus.
Das trifft für die Riester-Sparer auf sämtliche
Förderzulagen, die entweder angespart oder als
Tilgung direkt in die Immobilienfinanzierung eingebracht wurden zu. So muss der
Sparer spätestens ab dem 62. Lebensjahr den anteiligen
Betrag, der sich aus dem Saldo der entnommenen Beträge
und Sparleistungen, dass durch 23 geteilt wird errechnet,
als Einnahme versteuern. Und das bis zum Alter von
85 Jahren. Wenn allerdings der Sparer dieses Alter
nicht mehr erlebt, so müssen die Erben für
die restliche Steuerschuld aufkommen und den Betrag
sofort begleichen.
Durch diese
Umstände verliert das ganze Konzept erheblich
an Attraktivität. Die Finanzdienstleister haben
diese Problematik erkannt und versuchen neue Finanzprodukte
zur Immobilienfinanzierung zu erarbeiten, die dann
an die Riesterförderung gekoppelt werden können. |