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Gesundheitsfonds startet 2009

Die Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 soll vor allem mehr Transparenz beim Leistungs- und Kostenmanagement in den Krankenkassen schaffen. Das führt allerdings zu einigen Veränderungen im Gesundheitswesen. So wird zum Start der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen überall in Deutschland der gleiche sein. Dieser soll im November 2008 endgültig festgelegt werden.
In einem Gesundheitsfonds werden künftig alle Beiträge der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, sowie die Steuermittel zentral gebündelt und komplett an die Krankenkassen weitergegeben. Aus diesem Fonds erhält die Krankenkasse dann für jeden seiner Versicherten eine pauschale Zuweisung, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Risikostruktur. So werden je nach Alter, Geschlecht und Krankheit Zu- bzw. Abschläge gezahlt. Erwirtschaften die Krankenkassen dabei einen Überschuss, so soll dieser durch finanzielle Vergünstigungen an die Versicherungskunden weitergegeben werden. Erzielt eine Krankenkasse allerdings einen Verlust, so muss sie vom Versicherten einen Zusatzbeitrag verlangen, um das Minus wieder auszugleichen. Dieser darf höchstens ein Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen betragen, kann aber von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein. Schon deswegen wird sich auch in Zukunft ein Versicherungsvergleich bei der gesetzlichen Krankenkasse lohnen.
Den Zusatzbeitrag muss jeder Versicherte selbst zahlen, ohne einen Zuschuss vom Arbeitgeber. Ausgenommen davon sind mitversicherte Partner und Kinder, sowie Versicherte die ALG II beziehen und Rentner die von einer Grundsicherung leben müssen. Durch ein Sonderkündigungsrecht hat jeder Versicherungskunde dann aber die Möglichkeit die Versicherung zu wechseln, wenn diese einen Zusatzbeitrag verlangt, bzw. den bestehenden erhöht.

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Stand: 28.02.2008


 






 

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