|
Die Einführung
des Gesundheitsfonds zum 1. Januar
2009 soll vor allem mehr Transparenz beim Leistungs-
und Kostenmanagement in den Krankenkassen schaffen.
Das führt allerdings zu einigen Veränderungen
im Gesundheitswesen. So wird zum Start der Beitragssatz
der gesetzlichen Krankenkassen überall in Deutschland
der gleiche sein. Dieser soll im November 2008 endgültig
festgelegt werden.
In einem
Gesundheitsfonds werden künftig alle Beiträge
der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, sowie die Steuermittel
zentral gebündelt und komplett an die Krankenkassen
weitergegeben. Aus diesem Fonds erhält die Krankenkasse
dann für jeden seiner Versicherten eine pauschale
Zuweisung, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen
Risikostruktur. So werden je nach Alter, Geschlecht
und Krankheit Zu- bzw. Abschläge gezahlt. Erwirtschaften
die Krankenkassen dabei einen Überschuss, so soll
dieser durch finanzielle Vergünstigungen an die
Versicherungskunden weitergegeben werden. Erzielt eine
Krankenkasse allerdings einen Verlust, so muss sie
vom Versicherten einen Zusatzbeitrag verlangen, um
das Minus wieder auszugleichen. Dieser darf höchstens
ein Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen betragen,
kann aber von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich
sein. Schon deswegen wird sich auch in Zukunft ein
Versicherungsvergleich bei der gesetzlichen Krankenkasse
lohnen.
Den Zusatzbeitrag muss jeder Versicherte
selbst zahlen, ohne einen Zuschuss vom Arbeitgeber.
Ausgenommen davon sind mitversicherte Partner und Kinder,
sowie Versicherte die ALG II beziehen und Rentner die
von einer Grundsicherung leben müssen. Durch ein
Sonderkündigungsrecht hat jeder Versicherungskunde
dann aber die Möglichkeit die Versicherung zu
wechseln, wenn diese einen Zusatzbeitrag verlangt,
bzw. den bestehenden erhöht. |