Home | Bookmark | Sitemap | Impressum 

TopVersicherung.info - Versicherungen, Altersvorsorge und Finanzen vergleichen

header


Neue Hinzuverdienst-Regeln für Rentner

Die Lebensmittelkosten und Energiepreise steigen immer schneller, doch die Renten bleiben nahezu gleich. Da ist es kein Wunder, dass sich viele Rentner eine Hinzuverdienstmöglichkeit suchen. Aber es sollte dabei auf die Einhaltung der neuen Hinzuverdienst-Regeln geachtet werden, damit am Ende die Rente nicht gekürzt wird.
Wichtig ist zum einen die Art der Rente und zum anderen das Lebensalter. Wer allerdings schon älter als 65 Jahre ist, der kann unbegrenzt dazuverdienen, ohne eine Kürzung der Rente zu riskieren. Eine Meldung der Beschäftigung bei der Rentenkasse ist dann auch nicht erforderlich. Für alle die eine Frührente erhalten und unter 65 Jahre alt sind, ist ein Zuverdienst von maximal 350 Euro im Monat möglich. Wer diese Grenze überschreitet, dem wird die Rente unter Umständen kräftig gekürzt. Abhängig ist dies von der Höhe des Zuverdienstes und dem Anteil der Rente am Gesamteinkommen. Dabei gilt des Grundsatz: Je niedriger der Anteil der Rente, desto mehr darf hinzuverdient werden.
Eine mögliche Rentenkürzung wird dann abgestuft als Zwei-Drittel-Teilrente, halbe Teilrente oder als Ein-Drittel-Teilrente gezahlt. Schon ein Euro zuviel Nebenverdienst kann bedeuten von der einen in die andere Teilrente zu rutschen.
Die Exakte Höhe des zulässigen Zuverdienstes ist allerdings individuell zu berechnen und wird maßgeblich von zwei Faktoren bestimmt. Zum einen nach dem Ort der Beschäftigung, der in alte und neue Bundesländer unterteilt wird, weil jeweils andere Rentenwerte gelten. Des weiteren nach dem persönlichen Verdienst der letzten drei Jahre vor Beginn der gesetzlichen Rente, die als Entgeltpunkte umgerechnet werden. Diese Entgeltpunkte sind im Rentenbescheid aufgeführt.

Diese Seite zu Mister Wong hinzufügen Webnews Diese Seite zu Favoriten.de hinzufügen oneview - das merk ich mir! LinkARENA - Web 2.0 Social Bookmarking Service

Stand: 04.03.2008


 






 

VORSORGE

» Ges. Krankenversicherung

» Priv. Krankenversicherung

» Krankenzusatzversich.

» Berufsunfähigkeit

» Risikolebensversicherung

» Kapitallebensversicherung

» Rentenversicherung

» Altersvorsorge

» Riester-Rente

» Rürup-Rente

SACHVERSICHERUNG

» Unfallversicherung

» Autoversicherung

» Wohngebäudeversicherung

» Hausratversicherung

» Haus & Grund Haftpflicht

» Privathaftpflichtversich.

» Tierhalterhaftpflicht

» Rechtsschutzversicherung

» Gewerbeversicherung

» Reiseversicherung

FINANZEN

» Geldanlagefonds

» Baufinanzierung

SERVICE

» Lexikon

» Artikel

» Partner

WERBUNG