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Neue
Gesetze, die ab Januar 2009 gelten, bringen für
die Kunden einige nicht unerhebliche Vorteile. Bisher
haben nur diejenigen von den neuen Regeln profitiert,
die erst im Jahr 2008 einen Vertrag abgeschlossen haben.
Ab dem kommenden Jahr gelten diese für alle Versicherungsverträge,
ganz gleich wann sie abgeschlossen wurden.
Damit bekommen
alle Kunden mehr Information und Beratung, sowie mehr
Geld nach grober Fahrlässigkeit und bessere Kündigungsregeln.
So ist das neue Produktinformationsblatt, dass jedem
Kunden vor einem Vertragsabschluss in Kurzform über
das Preis-Leistungs-Verhältnis einer Versicherung
informiert, nur eine vorteilhafte Änderung für
den Versicherungsnehmer. Eine weitere ist die gesetzlich
vorgeschriebene Beratungspflicht auch während
der Vertragslaufzeit.
Großes
Plus der Neuregelung für den Versicherungsnehmer
ist, dass er auch bei einem grob fahrlässig verursachten
Unfall, z.B. durch völlig abgefahrene Reifen,
anteilig Geld aus der Kaskoversicherung bekommt. Bisher
konnte der Versicherer die Zahlung für Schäden
aufgrund grober Fahrlässigkeit verweigern. Künftig
wird die Quote zwischen 25 und 50 Prozent liegen, die
das Versicherungsunternehmen abhängig von der
Art der groben Fahrlässigkeit, vom Unfallschaden
übernehmen wird. Wer mit dieser Quotenregelung
allerdings nicht einverstanden ist, sollte gleich mit
Hilfe eines Kfz Versicherungsrechner einen Anbieter wählen, der auf
die Einschränkungen bei grober Fahrlässigkeit
verzichtet. Diese Option haben viele Versicherer beitragsfrei
in ihren Tarifen inbegriffen.
Die besseren
Kündigungsregeln sind der letzte wesentliche Punkt
bei der Autoversicherung, der für den Kunden von
großen Vorteil ist. Dieser bekommt nun den im
Voraus gezahlten Versicherungsbeitrag anteilig zurück,
wenn er im Laufe des Versicherungsjahres den Versicherer,
z.B. nach einem Schaden, wechselt und den bisherigen
kündigt. Durch die geforderte tagesgenaue Abrechnung,
lohnt sich dann sogar ein Wechsel zu Jahresbeginn.
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