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Schon
eine kleine Unachtsamkeit kann zum finanziellen Fiasko
werden. Um sich davor zu schützen, ist eine private Haftpflichtversicherung unumgänglich.
Trotzdem besitzen immer noch cirka 30 Prozent aller
Haushalte in Deutschland nicht diesen Versicherungsschutz.
Für diese kann das wenn es ganz schlimm kommt
der Ruin bedeuten. Denn Behandlungskosten, Pflegekosten,
Schmerzensgeld, Verdienstausfall und der vielleicht
nötige behindertengerechte Umbau der Wohnung,
summieren sich schnell auf einen Millionenbetrag. Aber
auch große Sachschäden durch Feuer und Wasser
können den Verursacher ruinieren. Denn es ist
gesetzlich festgeschrieben das er mit seinem ganzen
Vermögen und Einkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenze
dafür haftet. Darum sollte unbedingt jeder eine
Privathaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme
von mindestens drei Millionen Euro pauschal für
Personen- und Sachschäden abschließen oder
bereits abgeschlossen haben.
Wer bereits
eine private Haftpflichtversicherung besitzt, sollte
den Vertrag auf die jeweilige Lebenssituation anpassen,
um einen ausreichenden Versicherungsschutz zu haben
und eventuell die Police erweitern. Eine solche neue
Lebenssituation ist z.B. die Heirat oder Ehe ohne Trauschein.
Wenn beide Partner bereits eine Privathaftpflicht mit der nötigen Versicherungssumme
abgeschlossen haben, dann kann einer der beiden seine
Versicherung beenden, um eine Doppelversicherung zu
vermeiden. Eine weitere neue Lebenssituation die bei
der Versicherung auf jeden Fall angepasst werden sollte,
ist die Geburt eines Kindes. Dann sollte der Haftpflichtschutz
für deliktunfähige Kinder unabhängig
davon gelten, ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt
haben oder nicht. Für deliktunfähig gelten
per Gesetz alle Kinder unter sieben Jahren. Die Altersgrenze
im Straßenverkehr liegt dagegen bei zehn Jahren.
Bei der
Privathaftpflichtversicherung gibt es unter den Anbietern
sehr große Unterschiede. Empfehlenswert ist deswegen
ein Versicherungsvergleich, mit dem sich leicht die Angebote
durch eine Preis-Leistungstabelle unterscheiden lassen.
Eine wichtige
Leistung die eine Haftpflichtversicherung unbedingt
haben sollte, ist z.B. die Forderungsausfalldeckung.
Dann springt die eigene Versicherung für den Schaden
ein, wenn der Verursacher keine Privathaftpflicht besitzt
und zudem zahlungsunfähig ist. Aufpassen sollte
jeder vor Schäden an geliehenen Gegenständen,
sowie bei einer Nachbarschaftshilfe aus Gefälligkeit.
Nur einige Versicherungen bieten dafür einen Schutz
und dann wird dieser oft nur eingeschränkt angeboten. |