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Reform der Pflegeversicherung beschlossen

Ab Juli 2008 steigen die Beiträge der Pflegeversicherung um 0,25 Prozent. Das wurde nach langem Ringen seit einigen Wochen verabschiedet, um die Finanzierung der Pflege mittelfristig zu sichern. Denn laut Prognose des Statistischen Bundesamts wird die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland in den kommenden zwölf Jahren von derzeit rund 2,1 Millionen auf über 2,6 Millionen steigen.
Durch die Reform der Pflegeversicherung erhöht sich der Beitrag ab 1. Juli auf 1,95 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens. Für Arbeitnehmer ohne Kinder steigt der Beitrag dann auf 2,2 Prozent. Dadurch werden im Jahr rund 2,5 Milliarden Euro zusätzlich in die Pflegekassen gespühlt. Mit Hilfe dieser Zusatzeinnahmen soll die Mindestreserve der Pflegekassen bis 2014 nicht in Anspruch genommen werden.
Neben der Erhöhung der Beiträge wird durch die Reform erstmals auch die Leistung verbessert. So ist es künftig möglich, sich bei Pflege eines Angehörigen für bis zu sechs Monate unbezahlt von der Arbeit freistellen zu lassen. Wenn eine akute Pflege eines Angehörigen besteht, wird einem auch ein Anspruch auf kurzzeitige Freistellung für bis zu zehn Arbeitstage eingeräumt. Schneller gehen soll es auch beim Finden einer Ersatzpflege und mit den Bescheiden der Pflegeversicherung über Leistungsbewilligungen. Des weiteren werden künftig auch Demenzkranke in die Pflegeversicherung einbezogen. Außerdem wird mehr Geld für die ambulante Pflege bereitgestellt.
Ein Streitpunkt der Reform waren die sogenannten Pflegestützpunkte, in denen Angehörige von Pflegebedürftigen Informationen erhalten und sämtliche Anträge einreichen können. Das geplante flächendeckende Netzwerk von 4.000 Stützpunkten konnte nicht durchgesetzt werden. Hingegen bleibt die Einrichtung solcher Stützpunkte jedem Bundesland selbst überlassen.

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Stand: 20.03.2008

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