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Mit Strategie gegen die Abgeltungssteuer

Am 1. Januar 2009 beginnt ein neues Zeitalter für alle Sparer in Deutschland, denn dann kommt die neue Abgeltungssteuer. Diese bedeutet für Anleger, dass ab dem neuen Jahr 25 Prozent aller Kapitalerträge vom Staat eingezogen werden. Doch diese neue Regelung lässt einige Fragen offen und damit auch große Sorge um die eigene Altersvorsorge.
Von Banken und Versicherungen bekommt man in letzter Zeit immer häufiger Tipps und Empfehlungen, wie man sein Geld am besten anlegt und sein Erspartes sinnvoll umschichtet, um die Abgeltungssteuer zu umgehen. Allerdings sollte nicht unüberlegt auf diese Tipps eingegangen werden, denn oft haben Banken und Versicherungsvertreter auch nur die Provision im Blick.
So gilt zu beachten, dass die neue Steuer nicht automatisch Verluste einbringen wird und das einige Anlagen von ihr überhaupt nicht betroffen sind. Dazu gehören die gesetzlichen Renten, wie Alters-, Unfall-, oder Erwerbsminderungsrente, da diese keine Kapitalerträge sind. Sie werden deshalb weiter nach den bisherigen Regeln versteuert. Auch Riester- und Rürup-Renten, sowie Renten- und Lebensversicherungen sind von der Abgeltungssteuer ausgeschlossen. Speziell für die staatlich geförderten Riester- und Rürup-Renten ist es dabei egal ob es sich um einen Banksparplan, eine normale oder eine fondsgebundene Rentenversicherung handelt. Anleger haben somit die Chance, sich mit einem solchen Riester-Fondssparplan noch günstigere Steuerregeln für Kursgewinne zu sichern. Denn eine Riester-Fondssparplan kann man als herkömmlichen Sparplan ohne die staatliche Förderung zur Altersvorsorge abschließen. Bei der Lebensversicherung kommt die Abgeltungssteuer nur beim Verkauf zum tragen, wenn der Versicherungsvertrag noch keine 12 Jahre bestanden hat. Eine weitere Form der Altersvorsorge die nicht von der Abgeltungssteuer betroffen sein wird, ist der Wohneigentum. Dabei ist egal ob die Immobilie selbst bewohnt oder vermietet wird, denn Mieteinnahmen fallen unter die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und werden deshalb mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Dieser Punkt wird aber nur interessant, wenn der Steuersatz unter 25 Prozent liegt.
Von der Abgeltungssteuer betroffen sind hingegen unter anderem Sparbücher und Sparbriefe. Die Zinsen aus diesen Sparanlagen sind voll steuerpflichtig und ab 2009 werden 25 Prozent auf diese Zinsen automatisch von der Bank einbehalten und an die Finanzämter überwiesen. Wenn der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt, so kann die Differenz über die Steuererklärung zurückgeholt werden. Auch für Festgeld und Tagesgeld müssen Anleger ab kommenden Jahr 25 Prozent Abgeltungssteuer zahlen. Des weiteren fallen unter die neue Steuereinführung Aktien, Bundesschatzbriefe, Pfandbriefe, Aktienfonds, Geldmarkt- und Rentenfonds, sowie Immobilienfonds und Fonds-Sparpläne. Bei letzterem gilt, dass alle Fondsanteile die vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden, nicht unter die neue Regel für Kursgewinne fallen. Damit bleiben spätere Verkaufsgewinne steuerfrei.
Bei Bausparverträge ist zukünftig Vorsicht geboten, denn ab 2009 unterliegen alle Erträge, sowie Bonuszahlungen und Treueprämien der Abgeltungssteuer. Deswegen sollte genau geprüft werden, ob ein neuer Bausparvertrag dann überhaupt noch lohnt.
Die beste Strategie gegen die Abgeltungssteuer ist, Wertpapiere noch in diesem Jahr zu kaufen, weil dann die Kursgewinne weiter steuerfrei sind. Vorhandene Wertpapiere oder Fonds sollten in eine wertpapiergebundene Lebensversicherung umgeschichtet werden. Aber Achtung, müssen ab 2009 Fonds umgeschichtet werden, so geht der Steuervorteil verloren. Darum ist vor eiligem und unüberlegtem Fondskauf abzuraten.

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Stand: 04.08.2008


 






 

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