|
Am 1.
Januar 2009 beginnt ein neues Zeitalter für alle
Sparer in Deutschland, denn dann kommt die neue Abgeltungssteuer. Diese bedeutet
für Anleger, dass ab dem neuen Jahr 25 Prozent aller Kapitalerträge
vom Staat eingezogen werden. Doch diese neue Regelung
lässt einige Fragen offen und damit auch große
Sorge um die eigene Altersvorsorge.
Von Banken
und Versicherungen bekommt man in letzter Zeit immer
häufiger Tipps und Empfehlungen, wie man sein
Geld am besten anlegt und sein Erspartes sinnvoll umschichtet,
um die Abgeltungssteuer zu umgehen. Allerdings sollte
nicht unüberlegt auf diese Tipps eingegangen werden,
denn oft haben Banken und Versicherungsvertreter auch
nur die Provision im Blick.
So gilt
zu beachten, dass die neue Steuer nicht automatisch
Verluste einbringen wird und das einige Anlagen von
ihr überhaupt nicht betroffen sind. Dazu gehören
die gesetzlichen
Renten, wie Alters-, Unfall-, oder Erwerbsminderungsrente,
da diese keine Kapitalerträge sind. Sie werden
deshalb weiter nach den bisherigen Regeln versteuert.
Auch Riester-
und Rürup-Renten, sowie Renten- und Lebensversicherungen sind von der Abgeltungssteuer ausgeschlossen.
Speziell für die staatlich geförderten Riester-
und Rürup-Renten ist es dabei egal ob es sich
um einen Banksparplan, eine normale oder eine fondsgebundene
Rentenversicherung handelt. Anleger haben somit die
Chance, sich mit einem solchen Riester-Fondssparplan
noch günstigere Steuerregeln für Kursgewinne
zu sichern. Denn eine Riester-Fondssparplan kann man
als herkömmlichen Sparplan ohne die staatliche
Förderung zur Altersvorsorge abschließen.
Bei der Lebensversicherung kommt die Abgeltungssteuer
nur beim Verkauf zum tragen, wenn der Versicherungsvertrag
noch keine 12 Jahre bestanden hat. Eine weitere Form
der Altersvorsorge die nicht von der Abgeltungssteuer
betroffen sein wird, ist der Wohneigentum. Dabei ist egal ob die Immobilie selbst
bewohnt oder vermietet wird, denn Mieteinnahmen fallen
unter die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
und werden deshalb mit dem persönlichen Steuersatz
versteuert. Dieser Punkt wird aber nur interessant,
wenn der Steuersatz unter 25 Prozent liegt.
Von der
Abgeltungssteuer betroffen sind hingegen unter anderem
Sparbücher und Sparbriefe. Die Zinsen aus diesen Sparanlagen
sind voll steuerpflichtig und ab 2009 werden 25 Prozent
auf diese Zinsen automatisch von der Bank einbehalten
und an die Finanzämter überwiesen. Wenn der
persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt,
so kann die Differenz über die Steuererklärung
zurückgeholt werden. Auch für Festgeld und Tagesgeld müssen Anleger ab kommenden Jahr
25 Prozent Abgeltungssteuer zahlen. Des weiteren fallen
unter die neue Steuereinführung Aktien, Bundesschatzbriefe, Pfandbriefe, Aktienfonds, Geldmarkt- und Rentenfonds, sowie Immobilienfonds und Fonds-Sparpläne. Bei letzterem gilt, dass alle Fondsanteile
die vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden, nicht unter
die neue Regel für Kursgewinne fallen. Damit bleiben
spätere Verkaufsgewinne steuerfrei.
Bei Bausparverträge ist zukünftig Vorsicht geboten,
denn ab 2009 unterliegen alle Erträge, sowie Bonuszahlungen
und Treueprämien der Abgeltungssteuer. Deswegen
sollte genau geprüft werden, ob ein neuer Bausparvertrag
dann überhaupt noch lohnt.
Die beste
Strategie gegen die Abgeltungssteuer ist, Wertpapiere
noch in diesem Jahr zu kaufen, weil dann die Kursgewinne
weiter steuerfrei sind. Vorhandene Wertpapiere oder
Fonds sollten in eine wertpapiergebundene Lebensversicherung
umgeschichtet werden. Aber Achtung, müssen ab
2009 Fonds umgeschichtet werden, so geht der Steuervorteil
verloren. Darum ist vor eiligem und unüberlegtem
Fondskauf abzuraten. |