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Die Kreditinstitute müssen bei der Deutschen
Bundesbank ihre reservepflichtigen Verbindlichkeiten
einhalten. Dieses Pflichtguthaben wird als Mindestreserve
bezeichnet. Dabei wird das zu haltende Pflichtguthaben
aus den reservepflichtigen Verbindlichkeiten mit den
jeweiligen Mindestreservesatz multipliziert. |