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Ein Sondervermögen fällt bei einer
Investmentgesellschaft an, wenn sie gegen Ausgabe von
Anteilscheinen Kapital anlegt und sich dadurch Vermögensgegenstände
bilden. Das Sondervermögen muss dann allerdings
getrennt vom eigenen Vermögen der Investmentgesellschaft
gehalten werden. Eine Investmentgesellschaft darf auch
mehrere Sondervermögen unter verschiedene Namen
bilden. Diese können aber nicht zur Haftung für
die Verbindlichkeiten der Gesellschaft herangezogen
werden. |