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Unter Zins versteht man den Preis, den ein Schuldner
für den befristeten Erhalt von Geld zahlen muß,
sowie den ein Gläuber für die Überlassung
von Kapital erhält. Der darauf folgende Zinseszins
ist der Zinsanteil, der nicht auf die Verzinsung des
eingesetzten Kapitals, sondern auf die fällig
gewordenen, aber nicht ausgezahlten Zinsen entfällt.
Durch diesen Zinseszins wird das Kapital im Laufe der
Zeit immer schneller vergrößert. |