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Für alle in- und ausländischen Kapitalanleger,
die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
in Deutschland haben, gilt die Zinsabschlagsteuer mit
der Überschreitung der Freibeträge. Kapitalanleger
die ihren Wohnsitz im Ausland haben, zahlen keine Zinsabschlagsteuer,
außer bei Tafelgeschäften die in Deutschland
getätigt wurden. |