Ein direkter Ursachenzusammenhang zwischen Ihrer
Handlung als Unfallverursacher und dem dadurch entstandenen
Schaden, nennt man adäquater Kausalzusammenhang.
Können Ihnen jedoch die Folgen Ihres Handelns
als Schädiger nicht zugerechnet werden, besteht
kein adäquater Kausalzusammenhang.