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Für Anhänger und deren Besitzer gilt
nach dem Pflichtversicherungsgesetz die Versicherungspflicht,
sobald Sie diesen auf öffentlichen Wegen und Plätzen
benutzen. Selbst wenn Sie den Anhänger am Straßenrand
abstellen, befindet er sich noch in Betrieb, unabhängig
davon wie lange Sie ihn dort abstellen. |