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Um die Aufnahme der zu versicherten Risiken
besser steuern zu können, entwickeln die Kraftfahrtversicherungen
im Rahmen der gesetzlichen Regelungen eigene Aufnahmerichtlinien.
Dabei sind die Richtlinien zwischen den einzelnen Versicherungsunternehmen
unterschiedlich, aber grundsätzlich gilt, dass
die Annahmerichtlinien eines Versicherers die strengen
Annahmegrundsätze des Pflichtversicherungsgesetzes
nicht verletzen dürfen. Deshalb wird in den meisten
Fällen auf z.B. bestimmte gewerbliche Risiken
keine Deckung erteilt, bzw. vorläufig nicht erteilt. |