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Für Zweiräder und PKW mit einer Nutzlast
bis zu 1 Tonne gilt ein Haftpflichtversicherungsantrag
als angenommen, wenn die Versicherung den Antrag nicht
innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Eingang schriftlich
ablehnt, bzw. bei einer nachweisbaren höheren
Gefahr ein Angebot unterbreitet, dass vom Unternehmenstarif
abweicht. Bei Miettaxen und Mietwagen die vom Mieter
selbst gefahren werden, gilt dieser Grundsatz allerdings
nicht. |