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KFZ - VERSICHERUNGSLEXIKON

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Antrag

Beim Antrag werden Versicherungsbeginn, Vertragsdauer und der jeweilige Versicherungsbeitrag vereinbart. Außerdem müssen Sie dem Kraftfahrtversicherer alle risikorelevanten Angaben über sich, zum Fahrzeug, zur Fahrzeugnutzung und dem Versicherungsumfang nennen. Versicherungsunternehmen werden vom Gesetzgeber verpflichtet, in den Anträgen über die Widerrufs- und Widerspruchsmöglichkeiten durch den Versicherten zu informieren. Wenn Sie eine Versicherung wechseln möchten, haben Sie als Antragsteller die Auskunftspflicht zum bisherigen Vertragsstand. Dazu gehören z.B. die Schadenfreiheit und der Schadenverlauf. Eine einseitige Willenserklärung liegt nach BGB dann vor, wenn Sie einen Versicherungsantrag unterschreiben. Sollten Sie innerhalb von 14 Tagen keine Ablehnung bzw. ein abweichendes Angebot erhalten, gilt der Antrag als angenommen.












 

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