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Beim Antrag werden Versicherungsbeginn, Vertragsdauer
und der jeweilige Versicherungsbeitrag vereinbart.
Außerdem müssen Sie dem Kraftfahrtversicherer
alle risikorelevanten Angaben über sich, zum Fahrzeug,
zur Fahrzeugnutzung und dem Versicherungsumfang nennen.
Versicherungsunternehmen werden vom Gesetzgeber verpflichtet,
in den Anträgen über die Widerrufs- und Widerspruchsmöglichkeiten
durch den Versicherten zu informieren. Wenn Sie eine
Versicherung wechseln möchten, haben Sie als Antragsteller
die Auskunftspflicht zum bisherigen Vertragsstand.
Dazu gehören z.B. die Schadenfreiheit und der
Schadenverlauf. Eine einseitige Willenserklärung
liegt nach BGB dann vor, wenn Sie einen Versicherungsantrag
unterschreiben. Sollten Sie innerhalb von 14 Tagen
keine Ablehnung bzw. ein abweichendes Angebot erhalten,
gilt der Antrag als angenommen. |