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Man unterscheidet in ordentliche und außerordentliche
Kündigungen. Erfolgt die Kündigung bereits
vor Ablauf des Vertrages, z.B. durch Veräußerung
des versicherten Fahrzeugs, durch einen Versicherungsfall
oder einem Prämienverzug, dann ist das eine außerordentliche
Kündigung. Durch eine Kündigung erfolgt die
Beendigung des Versicherungsschutzes. |