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Durch eine Kündigung erfolgt die Beendigung
des Versicherungsschutzes. Von einer ordentlichen Kündigung
spricht man, wenn eine Kündigungsfrist zu einem
im Versicherungsvertrag festgelegten Kündigungstermin
eingehalten wurde. Erfolgt die Kündigung bereits
vor Ablauf des Vertrages, z.B. durch Veräußerung
des versicherten Fahrzeugs, durch einen Versicherungsfall
oder einem Prämienverzug, dann ist das eine außerordentliche
Kündigung. Eine Beendigung kann aber auch durch
den Wagniswegfall, d.h. wenn das versicherte Risiko
wegfällt, erfolgen. |