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Berechtigter Fahrzeugführer ist der Fahrer
der im Versicherungsvertrag aufgeführt ist. Zum
Zeitpunkt eines Unfalls übt es die Verfügungsgewalt
über das Fahrzeug aus. Allerdings ist auch nach
dem BGB ein unberechtigter Fahrer gegenüber einem
Dritten Schadenersatzpflichtig. Die Versicherung muss
aber im Rahmen des Direktanspruchs für den Schaden
die ein unberechtigter Fahrer durch einen Unfall verursacht
aufkommen, kann aber nach einer geleisteten Vorzahlung
bei ihm eine Rückzahlungsforderung geltend machen.
Ebenso ist an Stelle des Halters der Fahrer der ohne
Wissen des Besitzers das Auto benutzt und damit einen
Unfall verursacht schadenersatzpflichtig. |