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KFZ - VERSICHERUNGSLEXIKON

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Berechtigter Fahrer

Berechtigter Fahrzeugführer ist der Fahrer der im Versicherungsvertrag aufgeführt ist. Zum Zeitpunkt eines Unfalls übt es die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug aus. Allerdings ist auch nach dem BGB ein unberechtigter Fahrer gegenüber einem Dritten Schadenersatzpflichtig. Die Versicherung muss aber im Rahmen des Direktanspruchs für den Schaden die ein unberechtigter Fahrer durch einen Unfall verursacht aufkommen, kann aber nach einer geleisteten Vorzahlung bei ihm eine Rückzahlungsforderung geltend machen. Ebenso ist an Stelle des Halters der Fahrer der ohne Wissen des Besitzers das Auto benutzt und damit einen Unfall verursacht schadenersatzpflichtig.












 

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