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Der Besitzer erhält anders als beim Eigentümer
keine rechtliche Zuordnung der Sache, sondern lediglich
eine Beziehung. Wenn ein Dieb ein Auto in seinen Besitz
bringt, ist er deswegen nicht der Eigentümer des
Autos. Generell wird aber zu Gunsten des Besitzers
vermutet, dass er auch der Eigentümer ist, es
sei denn, einem früheren Besitzer ist das Kfz
gestohlen oder abhanden gekommen. |