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Deckung wird dem Versicherten von seiner Versicherung
im Versicherungsfall erteilt. Dieses Verhältnis
zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsunternehmen
ist im Versicherungsvertrag geregelt, wonach die Versicherung
das festgesetzte Risiko übernimmt. Auch unberechtigte
Schadenersatzforderungen werden durch die Deckung der
Versicherung abgewehrt. |