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Das Pflichtversicherungsgesetz schließt
aus, dass der Direktanspruch des Geschädigten
gegenüber der Versicherung nicht durch Ausschlüsse
und anderen Leistungseinschränkungen aufgehoben
werden kann. Damit wird sichergestellt, dass ein durch
ein versichertes Fahrzeug Geschädigter in jedem
Fall seinen Schaden ersetzt bekommt und das unabhängig
von der jeweiligen Schadenursache. Bei einem nicht
versicherten Auto, dass den Schaden verursacht, können
keine Ansprüche durchgesetzt werden. |