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Bei der Ehegattenregelung kann ein PKW in eine
bessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden, wenn
auf den Ehepartner bereits ein PKW, mindestens in der
Schadenfreiheitsklasse 1/2 zugelassen ist. Diese Regelung
existiert bei den meisten Versicherungsunternehmen.
Allerdings müssen Sie hierfür seit mindestens
einem Jahr im Besitz einer EG-Fahrerlaubnis für
PKW oder Motorrad sein. |