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KFZ - VERSICHERUNGSLEXIKON

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E

Einstufung

Ein bewährtes Mittel zur Bemessung des Tarifs ist die Einstufung in Schadenfreiheitsklassen nach der Schadenhäufigkeit eines Versicherungsnehmers. Führerscheinneulinge beginnen daher meistens in der Klasse 0, weil sie keine langjährige unfallfreie Fahrt vorweisen können. Wenn innerhalb eines Kalenderjahres kein Schaden gemeldet wurde, gilt ein Vertrag als schadenfrei. Nach einem schadenfreien Kalenderjahr klettert der Versicherer eine Klasse höher und damit in seinem anteiligen Tarifbeitrag prozentual nach unten. Allerdings muss dazu das Fahrzeug für mindestens 6 Monate im Kalenderjahr versichert sein.












 

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