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Ein bewährtes Mittel zur Bemessung
des Tarifs ist die Einstufung in Schadenfreiheitsklassen
nach der Schadenhäufigkeit eines Versicherungsnehmers.
Führerscheinneulinge beginnen daher meistens in
der Klasse 0, weil sie keine langjährige unfallfreie
Fahrt vorweisen können. Wenn innerhalb eines Kalenderjahres
kein Schaden gemeldet wurde, gilt ein Vertrag als schadenfrei.
Nach einem schadenfreien Kalenderjahr klettert der
Versicherer eine Klasse höher und damit in seinem
anteiligen Tarifbeitrag prozentual nach unten. Allerdings
muss dazu das Fahrzeug für mindestens 6 Monate
im Kalenderjahr versichert sein. |