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Zu den Elementarereignissen gehören Sturm,
Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung. Diese werden
durch die Fahrzeugteilversicherung abgedeckt. Allerdings
sind bei der Fahrzeugteilversicherung nur die unmittelbare
Einwirkung der Gefahr auf das Fahrzeug durch die elementaren
Ereignisse versichert. Entstehen am Fahrzeug hingegen
Schäden die durch ein ereignisbedingtes Fahrverhalten
verursacht wurden, sind diese nicht über die Fahrzeugteilversicherung
abgedeckt, sondern nur über die Fahrzeugvollversicherung. |