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Wer im Verkehr die erforderliche Sorgfalt außer
Acht lässt, handelt fahrlässig. Es gibt drei
Arten von Fahrlässigkeit, die bewusste, die unbewusste
und die grob fahrlässige. Bei der bewussten Fahrlässigkeit
sieht man den Schaden voraus, hofft allerdings, dass
er nicht eintritt. Wer den Schaden nicht voraussieht,
ihn aber bei Beachtung der erforderlichen Umgangsformen
hätte voraussehen müssen, handelt unbewusst.
Grob fahrlässig handelt derjenige, der selbst
die einfachsten Vorsichtsmaßnahmen zur Verhinderung
eines Schadens unbeachtet. |