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Fahrlässigkeit

Wer im Verkehr die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, handelt fahrlässig. Es gibt drei Arten von Fahrlässigkeit, die bewusste, die unbewusste und die grob fahrlässige. Bei der bewussten Fahrlässigkeit sieht man den Schaden voraus, hofft allerdings, dass er nicht eintritt. Wer den Schaden nicht voraussieht, ihn aber bei Beachtung der erforderlichen Umgangsformen hätte voraussehen müssen, handelt unbewusst. Grob fahrlässig handelt derjenige, der selbst die einfachsten Vorsichtsmaßnahmen zur Verhinderung eines Schadens unbeachtet.












 

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