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Es wird in drei Fahrzeuggruppen unterschieden
die zur Tarifbestimmung dienen. Die untere Fahrzeuggruppe
für zulassungspflichtige Roller und Krafträder,
PKW, Lieferwagen, Campingfahrzeuge und Krankenwagen.
Die mittlere Fahrzeuggruppe für Taxen, LKWs und
Personenmietwagen. Und in die obere Fahrzeuggruppe
für Busse und allen Kfz des gewerblichen Güterverkehrs. |