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Wenn Sie Ihr Fahrzeug wechseln bzw. verkaufen,
sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, dies Ihrer Versicherung
schnellstens mitzuteilen. Nach der Meldung tritt der
Käufer automatisch in den bestehenden Versicherungsvertrag
mit allen Rechten und Pflichten ein. Davon ausgeschlossen
ist aber die Insassen-Unfallversicherung. Das außerordentliche
Kündigungsrecht für den Käufer und die
Versicherung schreibt eine Frist von einem Monat vor.
Ihre erworbene Schadenfreiheit geht mit dem Fahrzeugwechsel
nicht verloren. |