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Für die Kraftfahrzeugversicherungen ist
durch die Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsordnung
für alle Versicherer in Deutschland der Geltungsbereich
einheitlich definiert. Es können auch Änderungen
des Geltungsbereichs in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
und anderen Fahrzeugversicherungen vereinbart werden.
Für Versicherungsnehmer bedarf es deshalb einer
genauen Prüfung des Bedingungsinhalts vor Vertragsabschluss,
um festzustellen, ob der angebotene Geltungsbereich
den Bedarf abdeckt. |