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Die Haftpflichtversicherung leistet für
Schäden, die der Versicherungsnehmer oder die
mitversicherte Person aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen
anrichtet. Sie prüft aber auch vorher die Verpflichtung
zur Haftung und wehrt unberechtigte Forderungen von
Dritten Ihnen gegenüber ab. Für das Versicherungsunternehmen
ist die vereinbarte Versicherungssumme reine Höchsthaftungsgrenze.
Bei der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung kann
man allerdings auch eine unbegrenzte Deckung erhalten. |