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Die gesetzliche Haftpflichtversicherung des
Verursachers ist, wenn Insassen eines Fahrzeugs durch
die schuldhafte Herbeiführung eines Unfalls getötet
oder verletzt werden, zum Ersatz des daraus entstandenen
Schadens verpflichtet. Liegt allerdings eine Fahrerflucht
des Schuldigen vor, kann auch kein Anspruch durchgesetzt
werden. Desweiteren kann sich der Verursacher von der
Haftung befreien, wenn durch ein unabwendbares Ereignis,
z.B. ein Reifenschaden aus unbekannter Ursache, oder
durch eines technischen Versagens des Fahrzeugs, ein
Personenschaden verursacht wurde. Die Insassenunfallversicherung
ist eine Zusatzversicherung, die den Versicherungsschutz
für das Kraftfahrzeug komplettiert. Diese zahlt
unabhängig von der Schuldfrage und unabhängig
von anderen Versicherungsforderungen im Rahmen des
vereinbarten Versicherungsumfangs. Es sind Leistungen
wie Tagegeld und Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld
und Versicherungssummen bei Invalidität und bei
Tod in der Insassenunfallversicherung versicherbar. |