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KFZ - VERSICHERUNGSLEXIKON

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Insassenunfallversicherung

Die gesetzliche Haftpflichtversicherung des Verursachers ist, wenn Insassen eines Fahrzeugs durch die schuldhafte Herbeiführung eines Unfalls getötet oder verletzt werden, zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Liegt allerdings eine Fahrerflucht des Schuldigen vor, kann auch kein Anspruch durchgesetzt werden. Desweiteren kann sich der Verursacher von der Haftung befreien, wenn durch ein unabwendbares Ereignis, z.B. ein Reifenschaden aus unbekannter Ursache, oder durch eines technischen Versagens des Fahrzeugs, ein Personenschaden verursacht wurde. Die Insassenunfallversicherung ist eine Zusatzversicherung, die den Versicherungsschutz für das Kraftfahrzeug komplettiert. Diese zahlt unabhängig von der Schuldfrage und unabhängig von anderen Versicherungsforderungen im Rahmen des vereinbarten Versicherungsumfangs. Es sind Leistungen wie Tagegeld und Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld und Versicherungssummen bei Invalidität und bei Tod in der Insassenunfallversicherung versicherbar.












 

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