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Anspruch auf Invaliditätsleistung aus der
für den Invaliditätsfall versicherten Summe
entsteht, wenn ein Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung
der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit
des Versicherten führt. Dabei muss die Invalidität
innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten
sowie vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten
ärztlich festgestellt und geltend gemacht werden.
Dies kann aber auch von jedem Versicherungsunternehmen
anders geregelt sein. |