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Ein ursächlicher Zusammenhang wird auch
als Kausalität bezeichnet. Dadurch besteht rechtlich
der Zusammenhang zwischen Schadenereignis und eingetretenem
Schaden. So ist das Ereignis als Ursache des Schadens
anzusehen. Für die Versicherung ist dieser Zusammenhang
die Voraussetzung ihrer Leistungspflicht. |