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Die Haftpflichtversicherung leistet für
Schäden, die der Versicherungsnehmer oder die
mitversicherte Person aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen
anrichtet. Sie prüft aber auch vorher die Verpflichtung
zur Haftung und wehrt unberechtigte Forderungen von
Dritten Ihnen gegenüber ab. Die dabei entstehenden
reinen Anwalts- und Gerichtskosten zur Abwehr der gegnerischen
Schadenersatzforderungen belasten Ihren Vertrag nicht. |