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Die festgelegten Grundsätze in der Kfz-Pflichtversicherungs-
ordnung sind Mindestanforderungen, die im Kundeninteresse
erweitert werden können. Sie regelt für alle
Versicherer einheitlich die Obliegenheiten des Versicherten
vor Eintritt des Versicherungsfalles, die Obliegenheiten
des Versicherten nach Eintritt des Versicherungsfalles,
den Geltungsbereich der Versicherung, die versicherten
Schäden und die vorläufige Deckung. |