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KFZ - VERSICHERUNGSLEXIKON

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K

Kündigung

Man unterscheidet in ordentliche und außerordentliche Kündigungen. Von einer ordentlichen Kündigung spricht man, wenn eine Kündigungsfrist zu einem im Versicherungsvertrag festgelegten Kündigungstermin eingehalten wurde. Erfolgt die Kündigung bereits vor Ablauf des Vertrages, z.B. durch Veräußerung des versicherten Fahrzeugs, durch einen Versicherungsfall oder einem Prämienverzug, dann ist das eine außerordentliche Kündigung. Durch eine Kündigung erfolgt die Beendigung des Versicherungsschutzes. Eine Beendigung kann aber auch durch den Wagniswegfall, d.h. wenn das versicherte Risiko wegfällt, erfolgen.












 

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