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Man unterscheidet in ordentliche und außerordentliche
Kündigungen. Von einer ordentlichen Kündigung
spricht man, wenn eine Kündigungsfrist zu einem
im Versicherungsvertrag festgelegten Kündigungstermin
eingehalten wurde. Erfolgt die Kündigung bereits
vor Ablauf des Vertrages, z.B. durch Veräußerung
des versicherten Fahrzeugs, durch einen Versicherungsfall
oder einem Prämienverzug, dann ist das eine außerordentliche
Kündigung. Durch eine Kündigung erfolgt die
Beendigung des Versicherungsschutzes. Eine Beendigung
kann aber auch durch den Wagniswegfall, d.h. wenn das
versicherte Risiko wegfällt, erfolgen. |