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Die Versicherungen sind verpflichtet, Schäden
die leistungspflichtig sind, mindestens bis zur Höhe
der gesetzlichen Mindestdeckungssummen abzudecken.
Bei Personenschäden betragen sie 2.500.000 Euro,
bei Sachschäden 500.000 Euro und bei Vermögensschäden
50.000 Euro. Dabei können auch höhere Versicherungssummen
vereinbart werden. |