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KFZ - VERSICHERUNGSLEXIKON

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Obliegenheiten

Obliegenheiten sind gesetzlich oder vertraglich auferlegte Pflichten besonderer Art, deren schuldhafte Verletzung die Leistungsfreiheit und die Kündigung durch das Versicherungsunternehmen zur Folge hat. Zu den Obliegenheiten gehören die vorvertragliche Anzeigepflicht, also die vor dem Versicherungsfall zu erfüllen sind und die Schadenabwicklungspflicht, die man nach dem Versicherungsfall zu erfüllen hat. Eine Versicherung muss nicht zahlen, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheiten vor Eintritt eines Versicherungsfalles, die in der Kfz-Pflichtversicherungsverordnung vorgegeben ist, nicht erfüllt. Dazu gehört, wenn Sie Ihr Fahrzeug zu einem anderen Zweck als angegeben verwenden (Verwendungsklausel), oder ein unberechtigter Fahrer Ihr Fahrzeug gebraucht (Schwarzfahrerklausel). Desweiteren wenn Sie unter Alkoholgenuss oder anderen berauschenden Mitteln nicht in der Lage sind Ihr Fahrzeug zu führen (Alkoholklausel) und der Fahrer Ihres Kfz nicht im Besitz eines Führerscheins ist. Bei den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers nach Eintritt des Versicherungsfalles müssen verschiedene Verpflichtungen Ihrerseits erfüllt sein, damit die Versicherung zahlt. Dazu müssen Sie durch wahrheitsgemäße und vollständige Aussagen zur Aufklärung beitragen, innerhalb einer Woche eine schriftliche Schadensmeldung an Ihre Versicherung schicken und Sie haben die Verpflichtung zur Minderung des Schadens.












 

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