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Obliegenheiten sind gesetzlich oder vertraglich
auferlegte Pflichten besonderer Art, deren schuldhafte
Verletzung die Leistungsfreiheit und die Kündigung
durch das Versicherungsunternehmen zur Folge hat. Zu
den Obliegenheiten gehören die vorvertragliche
Anzeigepflicht, also die vor dem Versicherungsfall
zu erfüllen sind und die Schadenabwicklungspflicht,
die man nach dem Versicherungsfall zu erfüllen
hat. Eine Versicherung muss nicht zahlen, wenn der
Versicherungsnehmer die Obliegenheiten vor Eintritt
eines Versicherungsfalles, die in der Kfz-Pflichtversicherungsverordnung
vorgegeben ist, nicht erfüllt. Dazu gehört,
wenn Sie Ihr Fahrzeug zu einem anderen Zweck als angegeben
verwenden (Verwendungsklausel), oder ein unberechtigter
Fahrer Ihr Fahrzeug gebraucht (Schwarzfahrerklausel).
Desweiteren wenn Sie unter Alkoholgenuss oder anderen
berauschenden Mitteln nicht in der Lage sind Ihr Fahrzeug
zu führen (Alkoholklausel) und der Fahrer Ihres
Kfz nicht im Besitz eines Führerscheins ist. Bei
den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers nach Eintritt
des Versicherungsfalles müssen verschiedene Verpflichtungen
Ihrerseits erfüllt sein, damit die Versicherung
zahlt. Dazu müssen Sie durch wahrheitsgemäße
und vollständige Aussagen zur Aufklärung
beitragen, innerhalb einer Woche eine schriftliche
Schadensmeldung an Ihre Versicherung schicken und Sie
haben die Verpflichtung zur Minderung des Schadens. |