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Werden durch einen Unfall eine oder mehrere
Personen verletzt, liegt ein Personenschaden vor. Die
gesetzliche Schadenersatzpflicht erstreckt sich nicht
nur auf die Wiederherstellungskosten der Gesundheit,
sondern auch auf alle daraus resultierenden Folgekosten.
Ersatzpflichtige Kosten sind Schmerzensgelder, Rente,
Rehabilitationsmaßnahmen, Medikamente und Heilmittel. |