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Die generelle Versicherungspflicht für
Kraftfahrzeuge wird vom Pflichtversicherungsgesetz
geregelt. Durch dieses Gesetz wird sichergestellt,
dass bei der Einhaltung aller rechtlichen Grundsätze
jeder Geschädigte im Rahmen der Leistungspflicht
des Kraftfahrzeughaftpflichtversicherers entschädigt
wird. Durch das Pflichtversicherungsgesetz werden auch
die Mindestversicherungssummen für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
in Deutschland bestimmt und es besteht ein gesetzlicher
Direktanspruch des Geschädigten gegenüber
der Haftpflichtversicherung des Schädigers. |