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Die Versicherung regelt eine Rückstellung
bereits nach Eingang der Schadensmeldung in der zu
erwartenden Schadenersatz- höhe. Für den
Schadenfreiheitsrabatt hat die Tatsache am Ende des
Kalenderjahres eine besondere Relevanz. Eine Rückstufung
erfolgt nach Schadensfällen immer in die niedrigere
Schadenfreiheitsklasse. Von einer Rückstufung
sind nicht betroffen, wenn durch die Abwehr der gegnerischen
Schadenersatzforderungen Anwalts- und Gerichtskosten
entstanden sind. |