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Ein Versicherter wird für das folgende
Kalenderjahr in der Schadenfreiheit neu eingestuft,
wenn sein Versicherungsvertrag nicht mehr schadenfrei
ist. Durch diese Rückstufung ist in den meisten
Fällen mit einer Erhöhung des zu zahlenden
Beitrags, durch die Erhöhung des Beitragssatzes,
zu rechnen. Bleibt der Versicherte dann ein Jahr schadensfrei,
so kann im folgenden Jahr wieder eine bessere Einstufung
erfolgen. Bei den Rückstufungsschritten handelt
jedes Versicherungsunternehmen eigenständig. |