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Werden durch ein Schadensereignis Sachen bzw.
Gegenstände zerstört oder beschädigt,
so liegt ein Sachschaden vor. Durch die gesetzliche
Schadenersatzpflicht wird die Rückerstattung der
Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung der
beschädigten oder zerstörten Sachen, sowie
den Folgekosten geregelt. Ersatzpflichtige Sachschäden
sind Fahrzeugreparatur, Mietwagenkosten, Ersatz der
beschädigten oder zerstörten Ladung, Nutzungsausfall
oder ein Wertminderungsausgleich. |