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Ein bewährtes Mittel zur Bemessung des
Tarifs ist die Einstufung in Schadenfreiheitsklassen
nach der Schadenhäufigkeit eines Versicherungsnehmers.
Führerscheinneulinge beginnen daher meistens in
der Klasse 0, weil sie keine langjährige unfallfreie
Fahrerfahrung vorweisen können. |