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Im Straßenverkehrsgesetz wird weitgehend
die Haftung des Kraftfahrzeughalters geregelt. Es enthält
die Grundregeln für den Straßenverkehr,
die in den Verordnungen der Straßenverkehrsordung
(StVO) u.s.w. genauer ausgeführt werden. Außerdem
sind dort auch einige Verkehrsstraftaten geregelt.
Laut StVG gilt: Wenn bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs
ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit
verletzt, oder eine Sache beschädigt wird, so
ist der Halter des Fahrzeugs verpflichtet, dem Verletzten
den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. |