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Ein zur Tarifierung in den Fahrzeugversicherungen
herangezogenes subjektives Gefahrenmerkmal ist die
Tarifgruppe. Je nach der ausgeübten Tätigkeit
bzw. Arbeit, werden die Versicherungsnehmer von den
Versicherungen in drei Tarifgruppen eingeordnet. Dabei
werden Landwirte der Tarifgruppe A zugeteilt, Beamte
und Angestellte in der Behörde kommen in die Tarifgruppe
B und alle anderen Berufszweige in die Tarifgruppe
R. |