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In der Teilkasko, auch Fahrzeugteilversicherung
genannt, sind folgende Schäden am versicherten
Fahrzeug abgedeckt. Schäden durch Brand oder Explosion,
Zusammenstoß mit Haarwild, Entwendung, Schäden
durch Sturm, Hagel, Überschwemmung und Blitzschlag,
Kurzschlussschäden an der Verkabelung und Bruchschäden
an der Fahrzeugverglasung. Dagegen sind Zusammenstöße
mit Zucht- oder Masstieren nicht im Umfang der Teilkaskoversicherung
abgedeckt. |