Home | Bookmark | Sitemap | Impressum 

TopVersicherung.info - Versicherungen, Altersvorsorge und Finanzen vergleichen

header

KFZ - VERSICHERUNGSLEXIKON

A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N

O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z

U

Übertragung von Schadenfreiheitsklassen

Die Schadenfreiheit der versicherten Person kann grundsätzlich auf ein anderes unter dessen Namen versichertes, aber auch, wenn die Voraussetzungen stimmen, auf eine andere Person, also einen neuen Versicherungsnehmer, übertragen werden. Allerdings muss der neue Versicherungsnehmer in einer besonderen Beziehung zum alten Versicherungsnehmer und dessen Fahrzeug stehen, auf dem die zu übernehmende Schadensfreiheit liegt. Das heißt, der Neue muss in der häuslichen Gemeinschaft leben, oder er muss ein Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades bestehen. Im übrigen muss aber der alte Versicherungsnehmer die eigene gesamte Schadensfreiheit abtreten und das unabhängig davon, wie viel der neue Versicherungsnehmer angrechnet bekommt.












 

VORSORGE

» Ges. Krankenversicherung

» Priv. Krankenversicherung

» Krankenzusatz

» Berufsunfähigkeit

» Risikolebensversicherung

» Kapitallebensversicherung

» Rentenversicherung

» Altersvorsorge

» Riester-Rente

» Rürup-Rente

SACHVERSICHERUNG

» Unfallversicherung

» Autoversicherung

» Wohngebäudehaftpflicht

» Hausratversicherung

» Haus & Grund Haftpflicht

» Privathaftpflicht

» Tierhalterhaftpflicht

» Rechtsschutzversicherung

» Gewerbeversicherung

FINANZEN

» Tagesgeld

» Festgeld

» Autokredit

» Ratenkredit

» Girokonto

SERVICE

» Versicherungsnews

» Versicherungslexikon

» Versicherungsumfrage

WERBUNG