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Erfolgt ein Schaden durch ein unmittelbar von
außen mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis
am versicherten Fahrzeug, so liegt für die Versicherung
ein Unfall vor. Zu den Unfallschäden gehören
allerdings nicht reine Bruchschäden, Betriebs-
und Bremsschäden. Wenn einer dieser Ursachen zu
einem Unfall führt, sind die Folgeschäden
über die Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko)
gedeckt, nicht aber der verursachende Defekt. |